Webdesign

Barrierefreies Webdesign
gemäß WCAG 2.1 und BITV 2.0

Ihre Inhalte sind so gut, jeder sollte sie einsehen und verstehen können! Barrierefreier Zugang zu Ihren Texten, Bildern und sonstigen Medien liegt in Ihrem Interesse, damit Sie Ihre Ziele erreichen können. Für viele Institutionen und (öffentliche) Projekte ist Barrierefreies Webdesign mit der sog. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)  sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Rechtsgrundlagen und Normen

Die maßgeblichen Anforderungen des barrierefreien Webdesigns werden in den sog. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 des W3C formuliert. In der Europäischen Richtlinie 2016/2102 wurde die EN 301549 als Mindestanforderung für digitale Barrierefreiheit beschrieben und ist heute in Version 3.2.1 gültig. In Deutschland werden durch das BITV 2.0 mit Referenz auf die o.g. EU-Norm zusätzliche Anforderungen definiert. So ist zum Beispiel immer der aktuelle Stand der Technik zu beachten. Wesentliche Inhalte sind zudem auch in Gebärdensprache und leichter Sprache zu veröffentlichen.

Unseren Webdesignern und Programmierern ist diese Accessibility ein Herzensanliegen. Wir kennen die Prinzipien und konkreten Vorgaben der Verordnung sehr gut und wollen, dass Webseiten nicht nur informativ, schön und intuitiv zu bedienen, sondern auch von Menschen mit Behinderungen oder anderen Einschränkungen nutzbar sind.

User Experience Design vs. Barrierefreies Webdesign

Schon im Designprozess achten unsere User Experience Designer beispielsweise auf eine außerordentlich gute Lesbarkeit Ihrer Texte. Schriftarten, Schriftgrößen, Farben und Kontraste werden also schon eingedenk bester Lesbarkeit und Darstellung ausgewählt. Selbstverständlich immer für die vielfältigen Benutzergruppen, die verschiedenen Ausgabegeräte und auch im Sinne Ihres Corporate Designs optimiert.

Barrierefreies Webdesign geht über die Ideen des UX-Designs aber hinaus. Unsere Berliner Webdesigner bauen für größtmögliche Barrierefreiheit auf umfangreiche Erfahrungen und auf viele technische Maßnahmen, die wir im Folgenden nur grob aufzeigen wollen:

  • Logische Reihenfolge der Inhalte auf jeder Seite
  • Webseite optimiert für Zoomen
  • manuelle Änderung der Schriftgrößen
  • Wählbare (alternative) Kontrastversionen (Standard, schwarzer Text auf hellem Grund, weißer Text auf dunklem Grund)
  • Optimierung des User Interfaces für Screenreader und andere assistive Technologien (durch Nutzung von ARIA-Tags und Manipulation des Accessibility-Trees)
  • Alternative Audio-Ausgabe der Text-Inhalte (Text vorlesen lassen)
  • Erweiterte, beschreibende Bild- und Videobeschreibungen (ggf. auch nur zuschaltbar)
  • Gleichwertige Alternativtexte für Medien (alt)
  • Beschreibungen von Navigationselementen (title)
  • Leichte Sprache oder einfache Sprache als alternative Sprachversion
  • Wesentliche Informationen der Anwendung in Deutscher Gebärdensprache
  • Erklärung zur Barrierefreiheit (für öffentliche Stellen) 

urbanstudio in Berlin setzt bundesweit Maßstäbe in der Realisierung von barrierefreien Webseiten. Egal ob wir ein responsive WordPress Theme barrierefrei aufsetzen oder Ihnen eine individuelle Web-Software programmieren, Accessibility wird genau wie zum Beispiel Datenschutz von Grund auf mit gedacht.

Barrierefreie Webseiten konzeptionieren und erstellen

Unsere Interface Designer und Entwickler helfen Ihnen dabei, dass Ihre Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Grundsätzlich stehen wir Ihnen aber schon in der Planungsphase von barrierefreien Internetprojekten mit Workshops oder Beratung zur Seite. Gern erarbeiten wir mit Ihnen ein Konzept oder geben Ihnen Impulse im Sinne der besseren Zugänglichkeit Ihres Projektes für unterschiedliche Zielgruppen.

Schließlich helfen wir Ihnen bei der Erstellung eines Pflichtenheftes für Ausschreibungen. Und setzen die Webseite oder Webapp bei Zuschlag auch gemäß der Konzeption barrierefrei und vor allem termingerecht um. Immer einschließlich umfangreicher Tests aller Funktionen und – wenn gewünscht – auch mit einem Test Ihrer Inhalte durch Prüfer unterschiedlicher Niveaus.

Erfolgskriterien für barrierefreie Publikation Ihrer Inhalte

Welchen Anforderungen digitale Inhalte genügen müssen, wird durch die insgesamt 78 Erfolgskriterien in den WCAG 2.1 definiert. Nach BITV 2.0 und der EN 301549 müssen Webseiten wiederum den 50 Erfolgskriterien der Konformitätsstufe AA genügen und die 5 Konformitätsbedingungen erfüllen.

Die Erfüllung der Erfolgskriterien und Konformitätsbedingungen ist messbar. Im Rahmen eines Tests Ihrer Webseite, also einer sog. Konformitätsprüfung, können Ihnen unsere Berater dank der langjährigen Erfahrung mit barrierefreiem Webdesign und der vollumfänglichen Kenntnis der Webstandards ein aufschlussreiches Gutachten verfassen. Darin finden Sie neben der Bewertung des Ist-Zustandes auch konkrete Handlungsempfehlungen für bessere Barrierefreiheit.